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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1983 - 2 A 2212/82   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1983 - 2 A 2212/82 (https://dejure.org/1983,18846)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.06.1983 - 2 A 2212/82 (https://dejure.org/1983,18846)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Juni 1983 - 2 A 2212/82 (https://dejure.org/1983,18846)
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2009 - 14 A 1666/07

    Aufhebung eines Bescheids über Einäscherungsgebühren nach der

    Eine der Sachgestaltungen, in denen - etwa wegen des Bestehens einer Anschluss- und Benutzungspflicht - aus rechtlichen Gründen auch ohne tatsächliche Inanspruchnahme einer gemeindlichen Einrichtung deren Leistung als veranlasst anzusehen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 1.12.2005, a. a. O. (juris Rdnrn. 47 ff.), oder aus tatsächlichen Gründen auf das Element der Willentlichkeit der Inanspruchnahme verzichtet werden kann, vgl. OVG NRW, Urteil vom 21.6.1983 - 2 A 2212/82 -, OVGE 36, 264 (268 ff.), liegt ersichtlich nicht vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2009 - 14 A 2636/07

    Friedhofsgebühren

    Eine der Sachgestaltungen, in denen aus rechtlichen Gründen auch ohne tatsächliche Inanspruchnahme einer gemeindlichen Einrichtung deren Leistung als veranlasst anzusehen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 1.12.2005, a. a. O., juris Rdnr. 47 ff., oder aus tatsächlichen Gründen auf das Element der Willentlichkeit der Inanspruchnahme verzichtet werden kann, vgl. OVG NRW, Urteil vom 21.6.1983 - 2 A 2212/82 -, OVGE 36, 264 (268 ff), liegt ersichtlich nicht vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2002 - 15 A 5295/00

    Differenzierte Kreisumlage

    OVG NRW, Urteile vom 5.3.1996 - 15 A 1190/93 -, a.a.O., und vom 21.6.1983 - 2 A 2212/82 -, OVGE 36, 264 (265).
  • VG Cottbus, 15.02.2018 - 6 K 1647/14

    Erhebung von Wassergebühren; Anschluss an das Leitungsnetz, ungeplanter

    Denn Willentlichkeit bedeutet nicht Freiwilligkeit im Motiv, und eine Willensmotivation wird nicht durch eine (gesetzliche oder satzungsmäßige) Benutzungspflicht ausgeschlossen (vgl. HessVGH, Urt. vom 20.6.1990 - 5 UE 2741/86 -, KStZ 1991 S. 112; ähnlich VGH BW, Urt. vom 1.3.1984 - 2 S 1177/82 -, KStZ 1984 S. 213, wonach es bei Benutzungszwang ohne Bedeutung sei, ob jemand die öffentliche Einrichtung "Müllabfuhr" in Anspruch nehmen wolle oder nicht; OVG NRW, Urt. vom 21.6.1983 - 2 A 2212/82 -, KStZ 1984 S. 12; BayVGH, Urt. vom 8.12.1978 - Nr. 164 IV 76 -, KStZ 1980 S. 13).
  • VGH Hessen, 02.03.1988 - 5 UE 897/86

    Feuerwehrgebührensatzung - gebührenpflichtige Beseitigung einer

    Im Urteil des OVG Münster vom 21. Juni 1983 - 2 A 2212/82 - sei zutreffend festgestellt worden, daß es für die Entstehung der Gebührenpflicht auf die Willentlichkeit der Inanspruchnahme dann nicht ankomme, wenn die öffentliche Einrichtung in Wahrnehmung einer gesetzlich zugewiesenen Aufgabe tätig geworden sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - 9 E 304/21

    Prozesskostenhilfe für ein Verfahren wegen erhobener Gebühren für einen Einsatz

    vgl. hierzu: Brüning, in: Driehaus, Kommentar zum Kommunalabgabenrecht, Loseblatt, Stand: März 2021, § 6 KAG NRW Rn. 487c unter Verweis auf: VG Schleswig, Urteil vom 24. November 1997 - 4 A 288/97 -, NordÖR 1998, 264 = juris; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 4. November 1998 - 2 L 41/98 -, LKV 1999, 513 = juris Rn. 9; OVG NRW, Urteil vom 21. Juni 1983 - 2 A 2212/82 -, KStZ 1984, 12.
  • VG Düsseldorf, 07.12.2011 - 5 K 6110/11

    Eigentümer und Erbbauberechtigter als Gesamtschuldner von Abwassergebühren

    vgl. z. B. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 21. Juni 1983 - 2 A 2212/82 - in: KStZ 1984, 12.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1998 - 2 L 41/98
    Denn gerade die Unfähigkeit zu einer Willensäußerung - z.B. bei Bewußtlosen - ist ein Hinweis auf die Hilflosigkeit einer Person, die im Hinblick auf die - oben bereits aufgezeigten - Aufgaben des Rettungsdienstes seine Leistungserbringung erfordert (vgl. auch OVG NW, Urt. v. 21.06.1983 - 2 A 2212/82 -, KStZ 1984, 12, 14).
  • VG Aachen, 07.09.2012 - 7 K 2347/11

    Wird ein Rettungsdienst im Interesse einer Person tätig, löst dies eine

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. Juni 1983 - 2 A 2212/82 -, Kommunale Steuer-Zeitschrift 1984, 12, 13.
  • VG Braunschweig, 23.05.2006 - 1 B 116/06

    Notruf durch Dritte: Wer trägt die Kosten des Rettungseinsatzes?

    Wird der Rettungsdienst in einem solchen Fall von einer dritten Person gerufen, ist deshalb das Merkmal der "Willentlichkeit" als Voraussetzung für das Entstehen der Gebührenschuld entbehrlich (vgl. OVG Münster, Urt. vom 21.06.1983 - 2 A 2212/82 -, KStZ 1984, 12) und wird durch das objektive Interesse des Erkrankten an einer Hilfeleistung ersetzt (vgl. VG Schleswig, Urt. vom 24.11.1997 - 4 A 288/97 -, NordÖR 1998, 264).
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